Gunnar Schupelius lässt in seiner Kolumne „Mein Ärger“ demselben freien Lauf: „Das Flugfeld Tegel muss nicht bebaut werden, solange Tempelhof brach liegt“. Und weiter: „Der Senat ignoriert den Volkswillen, wenn es um Tegel geht. Am Volksentscheid für das Tempelhofer Feld aber hält er eisern fest. Das passt nicht zusammen. (…) Dann kann die Tempelhof-Entscheidung von 2014 nicht mehr bindend sein.“ Anmerkung dazu: Leider unterschlägt Schupelius den wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Plebisziten. Der Volksentscheid zu Tempelhof hat Gesetzescharakter und ist als solcher verbindlich, der Tegel-Volksentscheid wurde (wohlweislich, weil sonst unzulässig) nicht als Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht und ist deswegen rechtlich auch nicht verbindlich. Im Klartext: Schupelius fordert den Senat zum Gesetzesbruch auf – wenn es denn nur der Sache der Tegel-Freunde dient.