Die lange umstrittenen Flugbetriebszeiten für den BER sind jetzt gerichtsfest. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen dagegen nicht zur Entscheidung angenommen. Damit darf nach der für Herbst 2020 erwarteten Eröffnung des BER dort – anders als am alten Flughafen Schönefeld – nicht mehr zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens geflogen werden, und die Nachtrandstunden zwischen 22.00 und 23.30 Uhr sowie zwischen 5.30 und 6.00 Uhr sind künftig weitgehend für den Flugbetrieb freigegeben.