Die Berliner FDP hat – nach der CDU, die sich bereits am 21. Februar geäußert hat – jetzt ihre Stellungnahme zum juristischen Gutachten von Ex-Bundesverwaltungsrichter Stefan Paetow über die Realisierungs-Chancen des Tegel-Volksentscheides vorgelegt. Nach Meinung der FDP wirft das Ergebnis des Volksentscheids für den Senat „konkrete Handlungspflichten“ auf – diese werden dann allerdings von der FDP nicht konkret benannt. Der Gang zum Landesverfassungsgericht wird weiter nicht ausgeschlossen.