Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg musste über zwei Klagen Brandenburger Bürgervereine befinden, die sich gegen den Ausbau des BER (Terminal T2) und die Weiternutzung des alten Terminals SXF wandten. Ein positives Urteil hätte die Kapazitäten des BER wahrscheinlich so sehr beschränkt, dass der alte Flughafen Tegel vorläufig am Netz hätte bleiben müssen. Die Urteile fielen anders aus. Die Klage gegen den Weiterbetrieb der SXF-Terminals parallel zum neuen Hauptstadtairport wurde abgewiesen.